In der juristischen Betrachtung gibt es eigentlich nur entweder Personen oder eben Sachen. Personen sind handlungsfähig und können Rechte haben, können im Gegenzug auch Pflichten wahrnehmen müssen. Interessanterweise muss eine Person im juristischen Sinn nicht einmal ein Lebewesen sein (das sind dann 'natürliche Personen', wobei interessanterweise der Begriff 'Mensch' nicht zur Definition der natürlichen Person verwendet wird). Im Bürgerlichen Gesetzbuch tauchen auch sogenannte juristische Personen auf und spielen eine prominente Rolle (BGB: Abschnitt Personen - Juristische Personen). Personen sind Rechtssubjekte, d.h. können bspw. klagen, verklagt werden und Verträge eingehen.
Auf der anderen Seite gibt es "Sachen und Tiere" (BGB: Abschnitt 2: Sachen und Tiere).
«§ 90 Begriff der SacheTiere können also keine Personen sein - obwohl der Personenbegriff recht weit gefasst ist, denn sie werden unter 'Sachen und Tiere' behandelt, Sachen sind sie auch nicht, denn sie sind Tiere. Sofern "nicht etwas anderes bestimmt ist", sind Tiere aber als Sachen zu behandeln, obwohl sie keine Sachen sind.
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
§ 90a
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. »
«Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.Wenigstens gedanklich.... Das soll Tiere wenigstens gedanklich von Sachen unterscheiden...
Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden.(..) Nach einer in der Literatur befindlichen Auffassung handelt es sich um eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“.»
(Wikipedia: Sache)
Nebenbei ist diese Aufteilung biologisch falsch, denn biologisch sind Menschen selbstverständlich ebenfalls Tiere und die Trennung in Mensch und Tier eine willkürlich gezogene Grenze. Nur die Aufteilung in nichtmenschliche Tiere und Menschen wäre biologisch gesehen einigermassen akzeptabel, wobei es auch ziemlich problematisch ist, so unterschiedliche Arten wie Schwämme und Gorillas pauschal unter einem Begriff abzuhandeln.Spätestens bei den Menschenaffen ist die Zuordnung zu den nichtmenschlichen Tieren nur noch insofern berechtigt, als dass sie nicht zur Spezies 'Homo Sapiens' gehören. Aber der juristische Begriff der Person ist nun einmal nicht explizit an die Spezies gebunden.
Seit 2002 finden Tiere sogar im Grundgesetz eine beiläufige Erwähnung:
«Artikel 20aDieser Verantwortung, 'und die Tiere' zu schützen, kommt der Staat im Wesentlichen durch das Tierschutzgesetz (nicht) nach.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»
Die Nicht-Sache Tier kann im Allgemeinen wie eine Sache be- und gehandelt werden, bereits das Tierschutzgesetz definiert im Wesentlichen nur den Rahmen für die Nutzung von Tieren. Der entscheidende Unterschied zwischen einem Lebewesen und einer Sache ist nicht Gegenstand der Gesetzgebung. Die Nichtzuerkennung der Personalität von Tieren ist ebenfalls nicht Gegenstand der Gesetzgebung.
Warum sind Tiere keine Personen? Was macht eine Person aus, was allen nichtmenschlichen Tieren in gleicher Weise fehlt, dem Schwamm wie dem Gorilla? Sagt uns nicht die eigene Vernunft, dass einige nichtmenschliche Tiere bzw. Zugehörige nichtmenschlicher Tierarten alle Eigenschaften aufweisen, die eine Person ausmachen?
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